Expertenartikel

Honorarberatung in Großbritannien: Die Wahrheit

In Großbritannien ist seit dem Jahresbeginn eine Honorarberatung die einzige zulässige Form der Finanzberatung. Provisionsberatungen sind per Gesetz verboten. Nach Ablauf von neun Monaten ist klar: Der Markt hat sich dadurch nochmals bereinigt. Zugute kommt die Honorarberatung bisher jedoch vor allem echten Vermögenskunden.


Honorarberatung

Der britische Markt für Finanzprodukte gilt als Testfeld, für eine Regulierung der Finanzberatung, die dem Rest Europas durch die Novelle des Vermittlerrechtes noch bevorsteht. Durch ihre 2. Vermittlerrichtlinie (IMD 2) will die Europäische Union den Markt für Sparprogramme, Lebensversicherungen und andere Geldanlage-Modelle transparenter machen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Sachkunde von Finanzberatern spürbar verschärft. Ab 2016 soll zunächst europaweit ein Provisionsverbot für fondsgebundene Lebensversicherungen greifen. Erwartet wird, dass daraus unter dem Druck von Medien und Verbraucherschützern eine faktische Offenlegungspflicht für Provisionen folgt. Großbritannien hat diesen Schritt bereits jetzt vollzogen: Seit dem Jahreswechsel 2013 ist eine Honorarberatung die einzige legale Form der Finanzberatung. Die Tätigkeit abhängiger Berater und Vermittler wurde durch die "Retail Distribution Review" (RDR) de facto unterbunden.

Im Kern geht es bei der Gesetzesänderung um das Verbot von Courtagen und Provisionen im Finanzbereich. Mit der RDB erlangt die dritte wichtige Säule des Financial Service Act (FSA) aus dem Jahr 1986 Gesetzeskraft. Regelungen zur Kostenoffenlegung sowie den Qualifikationsstandards von Finanzvermittlern wurden bereits zuvor rechtsverbindlich eingeführt.

Marktbereinigung durch staatliche Regulierung und Honorarberatung

Die Bilanz des über 25-jährigen Regulierungsprozesses des Finanzmarktes ist eindrucksvoll. Die Umsetzung der FSA hat zu einer deutlichen Bereinigung geführt, die in diesem Jahr nochmals an Intensität gewonnen hat. Die britische Versicherungsgesellschaft Standard Life nennt Zahlen und Fakten: Im Jahr 1985 waren in Großbritannien insgesamt 185.000 von Versicherungen und Kreditinstituten abhängige Vermittler tätig. Heute gibt es "auf der Insel" nur noch 11.000 abhängige sowie 25.000 unabhängige Berater. Der Zwang zur Offenlegung von Kosten und Provisionen hat langfristig zu starkem Druck auf deren Vergütungen geführt. Während 1985 etwas mehr als die Hälfte der Neuverträge durch abhängige Vermittler abgeschlossen wurden, werden heute 85 Prozent des Neugeschäftes im Rahmen einer Honorarberatung generiert. Nicht nur zahlreiche Vermittler, sondern auch viele Versicherungen und Anlagegesellschaften sind vom Markt verschwunden - mit durchaus zwiespältigen Folgen: Fünf Anbieter dominieren heute 75 Prozent des Marktes. Eine Anlageberatung für private Kunden wird von den meisten Banken nicht mehr angeboten. Die Standard Life formuliert als ein Fazit, dass durch die FSA der Markt heute deutlich transparenter sei und sich die Marktmacht zudem von den Anbietern von Finanzprodukten auf die verbliebenen Berater verlagert habe. Für den Staat ergeben sich aus der Unterhaltung von zwei Regulierungsbehörden mit über 4.000 Mitarbeitern allerdings immense Kosten.

Großbritannien: Kompetente und persönliche Finanzberatung nur noch für Vermögenskunden

Aus Maklersicht ist eine erfolgreiche Umstellung des eigenen Unternehmens auf die Honorarberatung nicht uninteressant. Der Geschäftsführer der schottischen Beratungsfirma Carbon Financial Partners, Gordon Wilson, fasst zusammen, dass es im Rahmen der Honorarberatung nicht mehr um den Produktverkauf, sondern echtes Financial Planning gehe. Auch die Anforderungen an die Berater haben sich geändert. Statt "eloquenten Verkäufern" brauche der Honorarmarkt "glaubhafte Berater". Zwar habe sein Beratungsunternehmen heute weniger Kunden, trage jedoch auch ein geringeres Risiko. Die Zufriedenheit von Kunden und Mitarbeitern sei gestiegen, durch die Honorarberatung arbeite die Branche unabhängiger und genieße zudem einen besseren Ruf. Die Schattenseite: Eine Honorarberatung können sich zumindest in Großbritannien nur noch echte Vermögenskunden leisten. Das Durchschnittshonorar für die Entwicklung der Anlagestrategie, deren Umsetzung und eine fortlaufende Portfolio-Betreuung liegt bei Gordon Wilsons Kunden zwischen 3.000 und 6.000 Britischen Pfund (rund 3.500 bis 7.000 Euro). Britische Kleinanleger erwerben ihre Spar- und Vorsorgemodelle heute zumeist beratungsfrei im Internet oder kaufen sogenannte Stakeholder Pensions - das britische Pendant zur Riester-Rente - mit einem Prozent Provision von Vermittlern, die keine Beratungsleistungen erbringen, was durch die RDR auch künftig zugelassen ist.

Hier liegt der Pferdefuß des britischen und demnächst wohl auch eines europäischen Modells der Honorarberatung. Es kann nicht sein, dass sich nur noch vermögende Bürger eine persönliche und kompetente Finanzberatung leisten können und die verbleibenden 85 Prozent mit nackter Anbieter-Willkür zu rechnen haben. Ein seriöser Honorarberater wird nicht in erster Linie nach mehr Marktmacht, sondern nach einer bestmöglichen Beratung und Vertretung seiner Klienten streben. Die europäische und deutsche Politik steht daher in der Pflicht, die britischen Verwerfungen durch die Honorarberatung bereits im Vorfeld entsprechender Regelungen auszuschließen.


Dieser Text ist vom Autor freigegeben worden. Er trägt daher die alleinige inhaltliche und presserechtliche Verantwortung. Eine Haftung anderer Personen/Institutionen ist ausgeschlossen.

  

 

 

 

Herzlich Willkommen Video | Honorar für Beratung
 

Erklärungsvideo der Honorarberatung: Suche nach verlorenen Groschen.

Schnellzugang Finanzen

06.07.2015 - Provisionsfreie Beratung
100 Honorar-Finanzanlagenberater Es gelang den 34f-Vermittlern die erneute Überschreitung der Marke von 36.000 registrierten Einträgen.
11.05.2015 - Provisionsfreie Beratung
Die meisten Finanzprodukte gehören in den Müll Honorarberater bieten ausschließlich kosteneffiziente Finanzprodukte.
01.05.2015 - Provisionsfreie Beratung
Verbraucherschützer und Honorarberatung Das Gesetz zur Honorarberatung regelt lediglich gewerbliche Finanzberater.
Alle Honorarberater