Expertenartikel

PKV - private Krankenversicherung: Teil 12 – Krieg und Terror

Experte Reiner Braun über den Einfluss von Urlaub mit Kriegsgefahr auf die PKV


Die Sommerferien und somit auch die Hauptreisezeit der Deutschen haben begonnen. Länder wie Türkei, Ägypten, Tunesien sind seit Jahren begehrtes Reiseziel. Leider wurden in der jüngsten Vergangenheit Touristen Opfer islamistisch-terroristischer Anschläge in diesen Ländern. Somit stellen sich für viele PKV-Versicherte nicht nur die Fragen nach Kostenübernahme bei medizinisch notwendiger Akutbehandlung durch Krieg oder Terroranschläge, sondern auch nach Kostenübernahme der Folgebehandlungen. 

Beim Leistungsparameter Krieg und Terror wird unterschieden

Unfallfolgen und Krankheiten durch Kriegs(folge)ereignisse

Für Krankheiten und Unfallfolgen, die durch Kriegsereignisse verursacht wurden, besteht kein Versicherungsschutz. Einige Tarife sehen hierfür Leistungen vor. Andere Tarife bieten den Versicherungsschutz nur außerhalb Europas, manche auch innerhalb Europas (außer in Deutschland). Leistungen für Kriegs- und Kriegsfolgeereignisse sind meist von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Insbesondere sehen viele Tarife vor, dass Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn der Kriegseintritt überraschend ist (z. B. keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes). Häufig wird gefordert, dass die versicherte Person das entsprechende Land innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. unverzüglich) verlässt. Einige Tarife sehen lediglich eine Leistung für Kriegsfolgeereignisse vor (z. B. liegengebliebene Landmine). 

Unfallfolgen und Krankheiten durch Terrorereignisse

Nach den MB/KK besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfallfolgen, die durch Kriegsereignisse verursacht wurden. Entscheidend für den Versicherer "... ist das Vorliegen der typischen Risikoerhöhung, also das Bestehen eines tatsächlichen kriegsmäßigen Gewaltzustandes." (Bach/Moser, 3. Auflage, S. 280) Demnach wären auch Unfallfolgen und Krankheiten durch Terrorereignisse nicht versichert. Einige Tarife schließen den Versicherungsschutz ein und zwar weltweit, außerhalb Deutschlands bzw. außerhalb Europas. 

Fazit und Empfehlung des Honorarberaters:

Nur die individuelle Analyse eines Experten schützt vor falschen und folgeschweren Entscheidungen.  Fortsetzung im Teil 13 mit dem Thema „Hausarzttarif“. 

Alle Teile der PKV-Serie noch einmal im Überblick: 

Teil 1 –  Allgemeines 

Teil 2 –  Geltungsbereich/Ausland 

Teil 3 –  GOÄ/GOZ

Teil 4 –  Heilmittel

Teil 5 –  Hilfsmittel 

Teil 6 –  Psychotherapie 

Teil 7 –  Gemischte Anstalten 

Teil 8 –  Anschlussheilbehandlung (AHB) / Reha / Kurleistungen

Teil 9 –  Transportkosten

Teil 10 – Kindernachversicherung

Teil 11 – Verdienstausfall

Teil 12 - Krieg und Terror

Teil 13 – Hausarzttarif 

Teil 14 – stationärer Aufenthalt und Zahnleistungen 

Teil 15 – Umwandlungsrecht und Optionen 

Teil 16 – Zusammenfassung/Qualitäts-Navi

 


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