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Bundestag spricht sich für die Bankenaufsicht durch EZB aus

Welche Gefahren von maroden Geldinstituten ausgehen, hat die Finanzkrise mehr als deutlich gezeigt. Jetzt hat der Bundestag abgestimmt und für eine zentrale Aufsicht der Bank durch die Europäische Zentralbank (EZB) entschieden. Es werden jedoch nicht alle Banken erfasst.


Bundestag spricht sich für die Bankenaufsicht durch EZB aus

Der Deutsche Bundestag hat für eine zentrale Bankenaufsicht innerhalb der EU gestimmt. Dabei sprach sich eine große Mehrheit der Abgeordneten dafür aus, dass die Aufsicht über die wichtigen Geldinstitute auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen wird. So sollen einheitliche Standards im Bereich der Bankenaufsicht bei allen teilnehmenden EU-Staaten geschaffen werden.

Bei der äußerst umstrittenen europäischen Bankenunion ist die Aufsicht über die Banken durch die EZB ein wesentlicher Punkt. Auf diesem Weg soll verhindert werden, dass die Regierungen ihre Landesbanken innerhalb einer Krise mit Steuern unterstützen und so selber in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Dabei sollen vor allem bedeutende Banken, mit einer Bilanzsumme von über 30 Milliarden Euro oder bei denen die Bilanzsummer über 20 Prozent des Bruttoinlandsproduktes des jeweiligen Landes liegt,  der direkten Aufsicht durch die EZB unterliegen. Aufgabe der EZB ist es darauf zu achten, dass vonseiten der Banken die Anforderungen an Führung, Liquidität und Kapital eingehalten werden. Bisher wurden die zukünftigen Aufgaben der EZB von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt. 

Beaufsichtigung erfolgt für den Anfang in 17 Ländern

Frühestens zum 1. März 2014 sollen die Kontrolleure der EZB ihre neuen Aufgaben übernehmen. Dabei erstreckt sich ihre Zuständigkeit jedoch nur auf etwa 150 der sogenannten systemrelevanten Banken, besonders große Institute mit einer grenzüberschreitenden Tätigkeit. In der Bundesrepublik trifft dies auf etwa 30 Geldhäuser zu. Die übrigen Geldhäuser, zu denen in Deutschland die Volks- und Raiffeisenbanken und auch die Sparkassen zählen, unterstehen weiterhin der Zuständigkeit der nationalen Behörden.

In begründeten Fällen kann die EZB die Überwachung einzelner Banken an sich ziehen, unter anderem, wenn diese Mittel aus dem Rettungsfonds erhalten. Aktuell wird die neue Bankenaufsicht für die 17 Länder der Euro-Zone zuständig sein, den anderen EU-Ländern ist es freigestellt, sich ebenfalls anzuschließen.(FF/BHB)


 
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