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Erfolgsbeteiligung bei Investmentfonds weiter in der Kritik

Die oberste deutsche Finanzaufsicht hat schon im letzten Sommer strengere Regeln für die erfolgsabhängigen Gebühren bei Investmentfonds eingeführt. Die beiden führenden deutschen Anbieter lässt das kalt, sie generieren die Erfolgsbeteiligung über benachbarte Länder.


Erfolgsbeteiligung

Die BaFin im Kampf gegen Intransparenz bei Investmentfonds

Die Bonner Finanzaufseher wollten mit ihren Verordnungen die undurchsichtigen Erfolgsgebühren bei Fonds in die Schranken weisen, die letztendlich als Erfolgsbeteiligung gesehen werden müssen. Dass die Europäische Gemeinschaft sich nicht durch Gesetzgebungen einzelner Länder beherrschen lässt, zeigte sich an der Reaktion der beiden größten Investmentfonds-Anbieter. Sie verlagerten ihre Geschäfte nach Luxemburg und arbeiten weiterhin mit den umstrittenen Erfolgsbeteiligungen. Sowohl die DWS als auch die Union Investment bedienen sich am Standort Luxemburg des alten Gebührenmodells und haben damit keine Probleme. Denn die Investmentfonds aus dem Nachbarland verfügen über Zulassungen für Deutschland. Deutschen Anlegern können bis zur endgültigen Klärung weiterhin Rechnungen für eine performance fee bei kurzfristigen Erfolgen ins Haus flattern.

Bei der DWS wird die Erfolgsbeteiligung überprüft

Die DWS ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Bank und einer der größten Investmentfonds-Anbieter Deutschlands. Der Pressesprecher des Unternehmens versicherte, dass die Gesellschaft die Erfolgsbeteiligung bei Investmentfonds und den weiteren Umgang damit überprüfen will. Seinen Einlassungen zufolge, findet derzeit in dem Unternehmen ein gewisser Sinneswandel im Bezug auf die Erfolgsbeteiligung statt. Die DWS habe seinen Angaben nach, seit der Neuregelung durch die BaFin, die Erfolgsgebühr bei einigen Luxemburger Investmentfonds auf freiwilliger Basis eingestellt. Wie es um die Zukunft der umstrittenen Erfolgsbeteiligungen steht, soll nach dem Willen der DWS auf europäischer Ebene geklärt werden. Die Verbände sollen sich um eine europaweit gültige Vereinbarung bemühen, so die DWS. Das Unternehmen betonte abschließend, das es sich bei Gebührenrechnungen ausschließlich auf die positive Differenz zwischen den Erfolgen von Fonds und deren Benchmarks beziehe. 

Bei der Union Investment wird weiterhin an der Erfolgsbeteiligung festgehalten

Das Unternehmen weist darauf hin, dass erst dann eine Erfolgsbeteiligung in Rechnung gestellt wird, wenn Fonds in Jahresfrist eine absolute Wertsteigerung erfahren haben. Union Investment bleibt ungeachtet der BaFin-Regeln bei der Erfolgsbeteiligung. Von den 163 Luxemburger Investmentfonds des Unternehmens sind 46 davon betroffen.
Finanzexperten halten die Praxis der Erfolgsbeteiligungen für unfair, die Ursache ist jedoch einfach verständlich. Fonds-Verwaltungsgebühren sind eigentlich den Fondsmanagern zugedacht, werden aber zunehmend vom Vertrieb beansprucht. Die Erfolgsgebühren fungieren inzwischen als Ersatz und sind in gewisser Weise für Fonds unverzichtbar.

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