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Gütesiegel von Stiftung Warentest soll gebührenpflichtig werden

Es steht für Qualität und ist von Unternehmen heiß begehrt: Das Logo der Stiftung Warentest. Zukünftig wollen die Warentester für ihr Gütesiegel eine Lizenzgebühr von bis zu 15.000 Euro erheben. Die zusätzliche Einnahmequelle soll die unlautere Werbung mit dem Gütesiegel unterbinden.


Gütesiegel von Stiftung Warentest soll gebührenpflichtig werden

Für die Verwendung ihres Gütesiegels zu Werbezwecken wird die Stiftung Warentest ab dem 01. Juli diesen Jahres Lizenzgebühren erheben. Bereits im Vorfeld wurde im „Handelsblatt“ über die Pläne von Stiftung Warentest berichtet. Gegenüber SPIEGEL ONLINE wurden die Pläne nun durch Hubertus Primus, Stiftungsvorstand, bestätigt. 

In der Vergangenheit konnte die Stiftung Warentest keinen Einfluss darauf nehmen, zu welchen Zwecken das Logo von den Unternehmen verwendet wurde, erklärt Primus. Immer wieder seien Fälle von irreführender und unlauterer Werbung aufgetreten. Die Unternehmen wurden zu Dutzenden jedes Jahr aufs Neue durch die Verbraucherzentralen abgemahnt, weil sie Bewertungen falsch wiedergegeben hatten oder auch veraltete Testergebnisse verwendeten.

Unzählige Verbraucher vertrauen auf die Urteile der Stiftung Warentest, die einen mehr als guten Ruf genießt. Dementsprechend lohnend sind gute Testergebnisse für die Unternehmen. Der Kreativität scheinen bei der Nutzung des Gütesiegels zu Werbezwecken kaum Grenzen gesetzt. Häufig wird dabei die gute Note eines einzelnen Produktes auf die komplette Serie übertragen, die jedoch als solche nie getestet wurde. 

Stiftung benötigt neue Einnahmequellen

Gegen diesen Missbrauch will man nun vonseiten der Stiftung stärker vorgehen. Mit der Lizenzvergabe für das Gütesiegel wurde das gemeinnützige Unternehmen RAL beauftragt. Zukünftig werden Unternehmen, die mit dem Gütesiegel auf ihren Verpackungen, in Anzeigen oder auch Online werben wollen, eine Gebühr in Höhe von 7.000 Euro jährlich entrichten müssen. Für den Einsatz des Logos in Fernseh- oder Kinowerbung beträgt die Jahresgebühr 15.000 Euro. Von der Stiftung wurden bisher lediglich 500 Euro in Form einer Bearbeitungsgebühr berechnet. Um bereits im Vorfeld den Verdacht auszuräumen, dass die eigene Unabhängigkeit nicht mehr gegeben sei, wurde die Lizenzvergabe an RAL übertragen. Die Stiftung selber wolle sich mit der eigentlichen Lizenzvergabe nicht belasten, so Primus.

Doch auch die Suche nach neuen Einnahmequellen ist ein Grund für die künftige Lizenzgebühr, wenn auch nur ein untergeordneter. Es ist nicht abzuschätzen, in welchem Rahmen sich die Einnahmen mit den Lizenzgebühren bewegen werden, erklärte Primus. Aus diesem Grund sei diese Einnahmequelle auch nicht verlässlich.

Die Stiftung würde aber, bedingt durch die niedrigen Zinsen im Rahmen der Euro-Krise, auf zusätzliche Einnahmen angewiesen sein. Für das vergangene Jahr hat die Stiftung vermutlich ein Minus verzeichnen müssen, wie Primus erklärte.

Aktuell sei es nicht möglich, das Ziel einer Rendite von fünf Prozent auf das Stiftungskapital in Höhe von 50 Millionen Euro zu erreichen. So könnten die künftigen Lizenzgebühren ungefähr auf den Gesamterlös einen einstelligen Prozentsatz ausmachen. (FR/BHB)


 
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