18:00

Lebensversicherung: BGH Urteil wird weiterhin ignoriert

Viele Kunden sind erstaunlicherweise immer noch vom Sinn ihrer Lebensversicherung überzeugt, das beweisen auch die permanent sinkenden Stornoquoten von derzeit weniger als 4%. Wer jedoch seine Versicherung vorzeitig kündigt, der lernt seinen Anbieter von einer völlig neuen Seite kennen.


Lebensversicherung

Die Versicherer zeigen sich von dem BGH-Urteil wenig beeindruckt

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte im vergangenen Jahr einige Urteile zum Vorteil von Kunden der Lebensversicherung gefällt. Die Urteile des BGH erklärten Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung und zur Beitragsfreistellung für ungültig. Weil dadurch die Rückkaufwerte von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen erneut geprüft werden mussten, erwarteten viele Kunden eine Korrektur der Auszahlungen nach oben. Seit dem Urteil des BGH ist fast ein Jahr vergangen, das von den Anbietern der Lebensversicherung zu wenig mehr als der Zeitgewinnung genutzt wurde. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg haben mittlerweile gerade einmal 25% der Kunden Nachzahlungen in durchschnittlicher Höhe von 733 Euro erhalten. In lediglich acht Prozent der Auszahlungsfälle hielten die Versicherer auch die Zahlung von Zinsen für erforderlich, da durch die einbehaltenen Gelder mittlerweile Gewinne erwirtschaftet werden konnten.

Doch die überwiegende Mehrheit der Anbieter wehrt sich mit allen "legalen" Mitteln gegen die angeordneten Nachzahlungen. Als einen Schlag ins Gesicht bezeichnen die Kunden der Lebensversicherung die Argumente der Versicherer, die sich zunehmend auf Verjährung der Ansprüche berufen. Und das, obwohl Zehntausende von Versicherungsnehmern ihre Korrespondenz mit ihren Anbietern der Verbraucherzentrale zur Verfügung gestellt haben, die wiederum nach eingehender Prüfung die fristgerechte Anspruchsanmeldung in so gut wie allen Fällen feststellte.

Die Anbieter der Lebensversicherung beurteilen die Vertragsabwicklungen als in Ordnung

Der BGH hat schon mehrfach auf ungültige Klauseln in Versicherungsverträgen hingewiesen. Während bei Verträgen, die vor 2001 abgeschlossen wurden, von den Richtern des BGH bereits konkrete Mindestwerte für den Rückkauf der Lebensversicherung fixiert wurden, fehlt diese Regelung noch für neuere Policen. Das Problem liege laut Verbraucherzentrale bei der Rechtsprechung, die zur Klärung eines Falles einfach zu viel Zeit braucht. Der Dumme ist dann wieder einmal Otto Normalverbraucher, der an absichtlich herabgesetzten Verjährungszeiten scheitert.

Die Versicherer, wie kann es auch anders sein, sehen ihre Aktionen als gesetzeskonform und sind sich keiner Schuld bewusst. Mit dem Argument der Verjährung und der schleppenden Antragsbearbeitung haben sie zumindest in diesem Spiel gute Karten. Wie immer in solchen Situationen, sollte man sich unabhängigen Rat einholen - oftmals ist ein Honorarberater eine gute Wahl.

Google+


 
Herzlich Willkommen Video | Honorar für Beratung
Schnellzugang Versicherung

15.12.2021 - Lebensversicherung
Ergo trennt sich von alten Lebensversicherungen Ärgerliche Konsequenzen für Altkunden sind möglich, meint Holger Scheve.
13.12.2021 - Lebensversicherung
80 Millionen Lebensversicherungen gefährdet Die bisher wichtigste Altersvorsorge in Schieflage, so Volker Hildebrand.
07.12.2021 - Lebensversicherung
Der Kampf um die Wiederanlage: Fällige Lebensversicherungen Der FPSB zertifizierten Experten Thomas Vollkommer berichtet.
Alle Honorarberater