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Mangelhafter Verbraucherschutz wird von EU-Parlament kritisiert

Eine Aushöhlung des Verbraucherschutzes bei den Finanzprodukten wird vom Europäischen Parlament befürchtet. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, wollen die EU-Mitgliedsstaaten Details der Kostentransparenz aus der neuen Richtlinie für die Finanzmarktregulierung wieder streichen.


Mangelhafter Verbraucherschutz wird von EU-Parlament kritisiert

Durch die neue Richtlinie „Mifid“ sollen die Finanzmärkte eigentlich stärker reguliert und die Verbraucher besser geschützt werden. Den Angaben eines Zeitungsberichtes zufolge befürchtet das Europäische Parlament jedoch eine Aushöhlung des Verbraucherschutzes bei den Finanzprodukten. Unter Berufung auf einen internen Entwurf vom Europäischen Rat berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ), dass die Mitgliedsstaaten einen bestimmten Abschnitt zur Kostentransparenz wieder streichen. 

Jährliche Informationen für Investoren

Der Berichterstatter der Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold, erklärte gegenüber der „SZ“, dass das Europäische Parlament durchsetzen will, dass die Anleger wenigstens einmal im Jahr über alle anfallenden Kosten und Gebühren informiert werden. Man könne nicht akzeptieren, dass den Investoren in Mitgliedsländern derartige Informationen vorenthalten werden sollen. In Richtung Berlin appellierte Giegold, dass die Bundesregierung in der Schlussphase der Verhandlungen die Interessen der Investoren noch durchsetzen könne.

Die Finanzminister werden an diesem Freitag aufeinandertreffen. Dabei wird erwartet, dass die Minister bei diesem Treffen eine gemeinsame Position bei der "Mifid"-Richtlinie und der entsprechenden Verordnung finden werden. Die Anbieter der Investmentfonds und anderen Finanzprodukten stehen aufgrund des Vorwurfes, die Investoren mit versteckten Kosten zu hintergehen, unter Regulierungsdruck.

In der Vergangenheit waren im Bereich der Finanzprodukte die Kostenstrukturen für die Anleger meist im Kleingedruckten versteckt oder in abstrakte Kennziffern verpackt. Nun wird vom Europäischen Parlament gefordert, dass die entstehenden Kosten deutlich sichtbar in Eurobeträgen angegeben werden müssen. Die geht in die gleiche Richtung, wie die im Zusammenhang mit der Honorarberatung. Dem Bericht in der „SZ“ zufolge sollen diese Details zur Kostentransparenz in dem aktuellen Entwurf des Europäischen Rates gestrichen worden sein. Dann auch mehr zum Berufsstand Honorarberater.(FF/BHB)


 
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