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Nettotarif: Versicherungs- und Finanzverträge ohne eingerechnete Provision

Der Vorteil eines Nettotarifs besteht in gesteigerter Transparenz für den Kunden. Er sieht genau die Höhe des Vergütungsanteils vom Vermittler. Doch nicht jeder Nettotarif ist tatsächlich ein waschechter Nettotarif. Ob sie für den Kunden insgesamt günstiger sind, muss im Einzelfall geprüft werden.


Nettotarif

Bei Nettotarifen handelt es sich um Finanz- und Versicherungsverträge, bei denen weder Courtage noch Provision eingerechnet sind. Allgemein ist aber eine gewisse Vorsicht angebracht, weil nicht jeder als Nettotarif bezeichneter Vertrag auch einen nettoisierten Tarif enthalten muss. Denn oft bezeichnen Anbieter auch Verträge als Nettotarife, deren Provisions- oder Courtagesatz auf null Prozent gesetzt wurde. Aber das ist nicht ganz korrekt, weil ein waschechter Nettotarif neben den fehlenden Provisionen und Courtagen auch deren Nebenkosten nicht enthalten darf. Das sind etwa Verwaltungskosten von Versicherungsgesellschaften oder Courtageabrechnungen des Vermittlers.

Vorteile des Nettotarifs erwachsen aus seiner Kostentransparenz für den Kunden

Der Vorteil dieser Nettotarife besteht darin, dass der Kunde genau einsehen kann, welche Höhe der Vergütungsanteil des Vermittlers hat. Das ist wichtig, weil sie diesen Anteil direkt an ihn entrichten. Außerdem unterliegt eine Vermittlungsprovision- oder Courtage, sofern sie in den Beitrag nicht eingerechnet ist, im Grunde nicht der Versicherungssteuer. Es geht dabei um umsatzsteuerbefreite Vergütungen, die aus dem Bereich der Finanzdienstleistung stammen. So ist die Vergütung des Vermittlers bei einem Courtagetarif in den Nettobeitrag mit eingerechnet und darauf wird auch die Versicherungssteuer berechnet. Dieser Steueranteil bleibt bei einem Nettotarif außen vor.

Für den Staat ist das nicht von Interesse. Er verliert dadurch Steuern. Aus diesem Grund führen Finanzämter teilweise das Argument ins Feld, nach dem es einen Umgehungstatbestand darstelle, eine Courtage zu erheben, die versicherungs- und umsatzsteuerbefreit ist. Dem gegenüber positionieren sich Verbraucherschützer, und auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz ist der Meinung, dass Nettotarife verstärkt durch Versicherungsgesellschaften eingeführt werden sollten. Nur im Angesicht hoher Jahresbeiträge – dabei sprechen sie von mehr als 100 000 Euro jährlich pro Vertrag – sind auch Finanzbehörden der Meinung, dass es beim Einsatz von Nettotarifen nicht um einen Umgehungstatbestand handelt. In der Legalitätsfrage liegt bisweilen aber noch kein abschließendes Rechtsurteil vor. Größte Auswirkungen erzielen Nettotarife in einer Renten- und Lebensversicherung. Wird in diesen Sparten eine Courtage direkt vom Versicherungsnehmer gezahlt, kann es sich nicht um keine steuerliche Umgehung handeln, weil diese Sparten keiner Versicherungssteuer unterworfen sind.

Ein Nettotarif ist nicht pauschal günstiger als ein Courtagetarif – kann aber Vorteile bieten

Im Raum steht häufig ein Argument, nachdem Nettotarife für den Verbraucher deutlich günstiger sind als Courtagetarife. Allerdings kann das nicht pauschal behauptet werden, sondern muss im Einzelfall überprüft werden. Ob nun die Vergütung für den Vermittler separat entrichtet wird oder sie gleich im Vertrag enthalten ist, ändert nicht den Umstand, dass hochwertige Finanzberatung eben – auf welche Art und Weise auch immer – entlohnt werden muss. Dabei machen Courtage- und Nettotarife keinen Unterschied.

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