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Neues Mietrecht in der Kritik

Die Änderungen des Bundestags am Mietrecht stoßen nicht überall auf Begeisterung. Harsche Kritik hagelt es von Seiten des Deutschen Mieterbundes. „Mit diesem Gesetz werden Mieterrechte geschliffen, entweder eingeschränkt oder gleich abgeschafft“, so Präsident Lukas Siebenkotten gegenüber der „Passauer Neuen Presse“. Die SPD hält die Änderungen am Mietrecht für bedenklich.


Neues Mietrecht in der Kritik

Vor allem sei bedenklich, dass sich die künftige Begrenzung von Mieterhöhungen nur auf bestehende Mietverhältnisse beschränke: „Das eigentliche Problem sind die Mieterhöhungen bei Neuvermietungen. Die Neuvertragsmieten schießen durch die Decke“, so die Kritik von Siebenkotten, der eine Begrenzung durch das Gesetz für notwendig hält. „Aber davor scheut die Politik zurück.“

Zudem stoße ihm sauer auf, dass der Bundestag das dreimonatige Mietminderungsrecht während einer Sanierung gänzlich gestrichen hat. Dafür seien nun aber Räumungen per einstweilige Verfügung möglich.

Die Stimmen von Union und FDP allein hatten gereicht, um am Donnerstag die Gesetzesänderung zu verabschieden. Somit ist es Städten und Stadtgebieten nun erlaubt, die Mieterhöhungen zu deckeln. 

Kritik hagelt es vor allem auch deshalb, weil nicht nur die Mieterhöhung gekürzt wurde, sondern auch die Mieterrechte. Denn die Möglichkeit während einer Sanierung über drei Monate hinweg die Miete zu mindern, fällt nun weg. Lärm- und Schmutzbelästigungen werden somit nicht finanziell aufgewogen.

Vor allem kann nun aber auch gegen Mietnomaden härter vorgegangen werden. Geht kein Geld ein, kann so eine Zwangsräumung schneller und einfacher veranlasst werden.

Gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“ erklärte SPD-Rechtsexpertin Christine Lambrecht allerdings, dass sich der Teil der Änderung, die sich eigentlich auf Mietnomaden bezieht, Millionen von unschuldigen Mietern zum Verhängnis werden könnte. „Der Mieterschutz für viele Millionen Bewohner darf nicht ausgehöhlt werden, um ein paar wenige Mietnomaden per Zwangsräumung vor die Tür zu setzen.“ Sie sieht die Gefahr gegeben, dass sich zahlreiche Mieter dem Verlust ihrer Wohnung gegenüber sehen, „ohne dass überhaupt gerichtlich entschieden ist, ob die Kündigung und die Räumung gerechtfertigt waren.“  (NS/BHB)


 
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