21:00

Ökostrom: EEG-Umlage sieht EU sehr kritisch

Die Regelungen zur EEG-Umlage im Zusammenhang mit der deutschen Energiewende und dem Umstieg auf Ökostrom sind der EU-Kommission schon seit langem ein Dorn im Auge.


Ökostrom

Was die EU vor allem beschäftigt, ist die Befreiung energieintensiver Unternehmen von der Ökostrom Umlage. In Brüssel wird dies als ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil gesehen, der gegen das EU-Beihilferecht verstößt. 

Verfahren unmittelbar vor Eröffnung

Nach langem Zögern plant die Kommission jetzt offenbar konkrete Schritte hiergegen. Dem Vernehmen nach soll noch in dieser Woche ein Verfahren gegen das EEG-Gesetz eröffnet werden. Die Befreiung von Großabnehmern bei der EEG-Umlage dürfte dabei im Mittelpunkt stehen. Die Rechtsauffassungen der Kommission und der deutschen Seite zu diesem Punkt sind diametral entgegengesetzt. 

EEG-Umlage: Befreiung rechtswidrig?

Nach EU-Einschätzung handelt es sich bei der Befreiung von der EEG-Umlage um eine Beihilfe für Unternehmen, die nach den EU-Wettbewerbsvorschriften der Genehmigung durch Brüssel bedurft hätte. Die ist aber nicht erfolgt, damit wären die gewährten Befreiungen automatisch ungültig. Die Bundesregierung bestreitet dagegen bislang die Relevanz der Beihilferegelungen für die Ausnahmeregelung bei der Ökostrom-Umlage. 

Mögliche Milliarden-Zahlungen

Sollte das Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass die Befreiung gegen EU-Recht verstößt, hätte dies gravierende Konsequenzen. Die von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen müssten in diesem Fall die erhaltenen Subventionen zurückerstatten. Auf die deutsche Wirtschaft kämen Milliarden-Belastungen zu. Besonders betroffen wären die besonders energieintensiven Branchen Zement-, Chemie- und Stahlindustrie, aber auch viele andere Unternehmen. 

Ökostrom-Umlage: immer mehr Befreiungen

In der Tat ist die Zahl der Firmen, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen, im Zeitablauf deutlich gestiegen. Rund 2700 Betriebsstellen sollen im kommenden Jahr befreit sein, mehr als je zuvor. Immer weitere Bereiche der deutschen Wirtschaft können sich offenbar der Ökostrom-Umlage entziehen - eine Entwicklung , die auch die Koalitionäre der neuen Bundesregierung mit Sorge sehen. Denn in zunehmendem Maße müssen vor allem private Verbraucher durch steigende Stromkosten die Lasten des Umstiegs auf Ökostrom tragen. Die Koalitionsparteien haben sich daher darauf verständigt, den Anwendungsbereich für Befreiungen von der EEG-Umlage künftig einzuschränken.  

Rückstellungen belasten jetzt schon

Wenn das Beihilfe-Verfahren eröffnet wird, können die betroffenen Unternehmen schon damit beginnen, Rückstellungen für mögliche Rückzahlungen zu bilden. Das ist nach Bilanzrecht nämlich Pflicht. Die Unternehmensgewinne wären damit auf jeden Fall erst einmal beeinträchtigt.

Google+


 
Herzlich Willkommen Video | Honorar für Beratung
Schnellzugang Geldanlage

22.07.2020 - Windkraft
Energiewende: Windkraft als Motor Die Ökostrom-Umlage wird gekürzt, so der Honorar-Finanzanlagenberater Frank Frommholz.
19.12.2019 - Windkraft
Windkraft mit Aufwärtstrend Immer geringere Kosten bei der Erstellung, stellt Finanzberater Thomas Vollkommer fest.
22.01.2014 - Windkraft
Energiewende: Die Briten zeigen, wie es geht Finanzberater Frank Frommholz über die Energiewende der Briten
Alle Honorarberater