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Freistellungsauftrag - einfach Steuern sparen

Seit 2009 sind Freistellungsaufträge wesentlich einfacher geworden: Sie brauchen seitdem nicht mehr für jedes Konto und jedes Depot einzeln beantragt werden, sondern es genügt, den Freistellungsauftrag bei einer einzelnen Bank, also der Hausbank, einzurichten. Der Freibetrag zur Kapitalertragssteuer wird damit automatisch ausgeschöpft.


Freistellungsauftrag

Kapitalertragssteuer und Freibeträge

Für Gewinne aus Kapitalanlagen und Sparverträgen wird in Deutschland für alle Privatpersonen und einige besondere juristische Personen, etwa Vereine, ab einer gewissen Höhe eine Kapitalertragssteuer von 25% fällig, dazu ein Solidaritätsbeitrag und die Kirchensteuer bei all jenen, die Mitglied einer Kirche sind. 

Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) ist dann eine Anweisung an die Bank, bis zum Sparerpausch-Betrag keine Kapitalertragssteuer an das jeweilige Finanzamt abzuführen. Besteht kein solcher Auftrag, wird die Kapitalertragssteuer automatisch von der Bank bei allen Kapitalgewinnen abgeführt, der Sparerpausch-Betrag bleibt dabei unberücksichtigt. Hier geht vielen Sparern wertvolles Geld, sprich Steuern, verloren. Man sollte aber gewissenhaft vorgehen. Das Finanzamt hat nämlich einen Datenpool geschaffen, der Steuersündern auf die Spur kommt.

Aktuell liegt der Freibetrag bei 801 Euro - zusammengesetzt aus dem eigentlichen Sparer-Freibetrag von 750 Euro und Werbungskosten von 51 Euro. Für Ehepaare gilt die doppelte Pauschale - also 1.602 Euro. Getrennt Lebende können entweder einzeln oder getrennt veranlagen - eine Anwendung der Freistellung auf gemeinsam geführte Konten ist bei Einzelfreistellung aber dann nicht möglich. 

Freistellungsauftrag ist ratsam

Im Interesse des Sparers ist eine Beantragung des Freistellungsauftrages in jedem Fall ratsam, verzehren doch die heimlichen Steuererhöhungen einen Teil. Sie kann aber immer nur für das laufende und die zukünftigen Jahre erfolgen - zurückliegende Jahre können nur noch über die Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Ist das Einkommen eines Sparers so gering, dass keine Veranlagung zur Einkommenssteuer zu erwarten ist - etwa bei Rentnern oder Studenten - sollte statt dem Freistellungsauftrag besser eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt eingeholt werden. Sie ist für drei Jahre nach Ausstellung gültig und verhindert ebenso die Besteuerung der Kapitalanlagen bei Sparern mit sehr geringem Einkommen aber hohen Kapitalerträgen.

Alle Informationen zum Freistellungsauftrag

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