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Schenkung, eine spezielle Form von Erbschaft

Studien zufolge werden in den kommenden Jahren sehr viele größere Vermögen vererbt. Zur klassischen Erbschaft bietet sich die Schenkung als alternative Nachlassregelung schon zu Lebzeiten an. Gründe für das Verschenken gibt es in vielerlei Hinsicht.


Schenkung

Die Schenkung bietet bei der Nachlassregelung viele Vorteile

Die Erbschaft als Geschenk zu Lebzeiten hilft den Kindern bei ihrem Einstieg in das Berufsleben und auch bei der Gründung einer eigenen Familie. Sicher können die Kinder im Alter von 30 oder 40 Jahren das geschenkte Geld sinnvoller nutzen als die Erbschaft zu einem späteren Zeitpunkt. Da zunehmend viele Menschen im Alter pflegebedürftig werden, kann frühzeitiges schenken mit diesbezüglichen Auflagen an die beschenkte Person verknüpft werden. Sehr oft wird aus diesem Grund das Eigenheim der Eltern schon zu Lebzeiten auf die Kinder überschrieben.

Darüber hinaus kann das Verschenken eine Lösung sein, um bestimmten Verwandten ihren gesetzlich zustehenden Pflichtanteil einer Erbschaft vorzuhalten. Der Hauptgrund für eine frühzeitige Verschenkung des Nachlasses ist in vielen Fällen das Steuerrecht, durch eine Schenkung können sich steuerrechtliche Vorteile und Steuerersparnisse ergeben. Jedoch ist die verbreitete Ansicht falsch, dass eine Schenkung grundsätzliche Steuerersparnisse mit sich bringt. Die Besteuerung einer Erbschaft ist ebenso hoch wie die einer Schenkung, auch die Freibeträge beider Formen der Nachlassweitergabe sind identisch. Dank der hohen Freibeträge können jedoch viele Nachlassempfänger den Steuerbelastungen bei Erbschaft und Schenkung entgehen.

Wichtige Reglungen bei der Nachlassschenkung.

Steuerfrei gehen beispielsweise Ehepartner aus, wenn sie Vermögenswerte bis zu 500.000 Euro erben oder geschenkt bekommen. Kinder haben keine steuerliche Belastung zu befürchten, wenn sie von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro als Erbe oder Geschenk erhalten. Der steuerliche Vorteil des Schenkens kommt nur bei darüberliegenden Beträgen zur Auswirkung. Der Freibetrag für das Verschenken ergibt sich alle zehn Jahre erneut und erlaubt dann eine weitere Schenkung zu gleichen Konditionen. Da bei einer Erbschaft der Freibetrag nur einmal geltend gemacht werden kann, ergibt sich dadurch ein steuerlicher Vorteil für das Verschenken.

Bei Immobilien gelten die Freibeträge übrigens nicht, unter gewissen Voraussetzungen können diese ohne steuerliche Konsequenzen überschritten werden. Wegen der Komplexität des Themas Erbschaft sollte bei der Abwicklung in jeder Form fachliche Hilfe hinzugezogen werden. Rechtsanwälte und Notare sind Experten auf dem Gebiet Nachlassregelung und kennen die jeweils aktuellen Zahlen dazu. Die Vermögensseite sollte von einen unabhängigen Finanzberater durchdrungen werden.

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