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Commerzbank bestreitet Fehlberatung

Die Commerzbank beschäftigt die Medien aktuell mit einem Fall, der als Fehlberatung interpretiert werden könnte. Das Institut verkaufte einer 82 jährigen Seniorin eine Kapitalanlage mit einer Laufzeit von vierzehn Jahren.


Fehlberatung

Commerzbank dementiert Fehlberatung

In einer Filiale in Bochum hat ein Anlageberater der Commerzbank einer betagten Rentnerin eine Geldanlage mit vierzehn Jahren Laufzeit vermittelt. Es handelte sich dabei um den Lebensversicherungsfonds ProRendita 4. Bemerkenswert an dem Vorgang ist, dass die 82-Jährige erst fünf Jahre später die Geldanlage reklamierte und dabei von Fehlberatung sprach.

Die Seniorin behauptet in Begleitung ihres Neffen, dass sie lediglich ihr Geld sicher deponieren wollte, die unangemessen lange Laufzeit war ihr zum Zeitpunkt der Beratung nicht bewusst. Der fünfstellige Betrag hätte dementsprechend auf einem Tages- oder Festgeldkonto angelegt werden müssen.

Einen Fonds mit langer Laufzeit vorzuschlagen, sei angesichts des Alters eine über das Ziel hinausgeschossene Fehlberatung, für die die Commerzbank die Verantwortung trägt. Der Rechtsbeistand der Rentnerin konnte sich mit dem Institut nicht gütlich einigen und hat mittlerweile eine Schadensersatzklage beim Landgericht Bochum eingereicht.

Provisionsberatung generiert Interessenskonflikte

Anlagenvermittler tendieren häufiger zur Empfehlung von Produkten, die mit üppigen Provisionen behaftet sind. Dabei ist oftmals nicht maßgeblich, ob sich das Investment für die Lebenssituation des Kunden wirklich gut eignet. Für die Fälle, in denen es später zu Reklamationen kommt, hat die Regierung die Aufzeichnungen der Beratungsgespräche angeordnet. Ob in diesem Fall wirklich von Fehlberatung gesprochen werden kann, müsste daher das Beratungsprotokoll klären, doch eine Aufzeichnung der Konsultation besteht offenbar nicht.

Wenn das Beratungsgespräch protokolliert worden wäre, könnte die eventuelle Fehlberatung zweifelsfrei nachgewiesen werden. So aber bleibt die Möglichkeit, dass die Rentnerin im Kreis der Familie ihre Absichten geändert hat und nun einen Weg sucht, aus dem Vertrag mit der Commerzbank zu kommen. Inspirierend könnte die derzeit geführte Debatte zur verstärkten Bankenregulierung in Verbindung mit Kapitalanlagenberatung gewesen sein.

Es ist dagegen auch kurios, fünf Jahre zu brauchen, um eine eventuelle Fehlberatung zu identifizieren und publik zu machen.  

Seitens der Commerzbank wird ein Fehlverhalten des Mitarbeiters ausgeschlossen, gleichwohl ist das Institut grundsätzlich zu einem Vergleich bereit.

 

 

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