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Die Grundlagen der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die von deutschen Finanzbehörden zum ersten Mal im Jahre 1827 erhoben wurde. Vor allem der Limburger Finanzskandal um den Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat diese Abgabe wieder ins öffentliche Rampenlicht gestellt.


Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist bei allen politischen Parteien kaum umstritten

Durch den Skandal um den Limburger Bischoff wurde die Finanzierung der Kirchen in der Bundesrepublik erneut auf den Prüfstein gestellt. Ganz besonders werden staatliche Leistungen an die beiden Kirchen sowie die Kirchensteuer zum Thema der Diskussion. Beides hat historischen Hintergrund und stellt eine Art Sonderfall der deutschen Politik dar. Vor allem die Staatsleistungen gelten bei den Kritikern als überholt und nicht mehr zeitgemäß. Sie waren die Folge kriegerischer Auseinandersetzungen mit Frankreich und hatten ihre Grundlage in dem 1801 in Kraft getretenen Friedensvertrag von Lunéville. Die deutschen Fürsten mussten Gebiete links des Rheins an Frankreich abtreten und wurden dafür mit rechtsrheinischen Kirchengütern entschädigt.

Im gleichen Zug wurden die Kirchen enteignet und verloren außer ihrem Vermögen auch die Basis für neue Einnahmen. Die Fürsten mussten jährlich Zahlungen an die Kirchen leisten, damit diese ihrem Seelsorgeauftrag nachkommen konnten. Diese Dotationen wurden dann in der Verfassung der Weimarer Republik verankert und wurde später auch ins Grundgesetz übernommen. Die jährlichen Zahlungen des Bundes belaufen sich auf knapp 500 Millionen Euro und verteilen sich nahezu gleich auf beide Konfessionen. 

Die Kirchensteuer ist die Haupteinnahmequelle der Kirchen

Sie stellt circa 75 Prozent aller Kircheneinnahmen dar, die Dotationen belaufen sich dagegen auf nicht mehr als fünf Prozent. Die Kirchensteuer ist zwar bei einigen Parteien aus ideologisch Gründen ein Diskussionspunkt, sie wird jedoch von allen regierungsbildenden Parteien getragen.  Bei dieser Steuer besteht eigentlich auch kein Grund zur Ablehnung, denn sie wird nur von religionsausübenden Personen bezahlt und hat eine eher freiwillige Basis. Wer keine Kirchensteuer bezahlen will, kann einfach aus den Kirchen austreten, auch für teilweise konfessionslose Paare gibt es Sonderreglungen bei der Steuererklärung.

Die Kirchensteuer entstand in den Anfängen des 19. Jahrhunderts aus finanzieller Not der Landesherren. Diese waren durch die Dotationen so ausgelastet, dass den Kirchen die Einrichtung einer eigenen Steuer nahegelegt wurde. Heute belaufen sich die Einnahmen aus der Kirchensteuer auf rund zehn Milliarden Euro, das Finanzamt behält davon nur einen geringen Verwaltungsbetrag für sich.

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