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Diskussion um Verbraucherschutz bei Versicherungen

Das Thema Honorarberatung und die damit zusammenhängenden Diskussionen sind nach wie vor nicht vom Tisch.


Diskussion um Verbraucherschutz bei Versicherungen

Stattdessen kommt dieses Thema immer öfter auf und tatsächlich scheint sich auch so langsam etwas zu bewegen. Der Bund der Versicherten (BdV) spricht sich jedenfalls stark für die Honorarberatung aus, auch wenn er zugleich fordert, dass die Anforderungen an Honorarberater entsprechend hochgeschraubt werden.

Auf der 23. Wissenschaftstagung des BdV wurde aber über noch weit mehr diskutiert. Themen waren unter anderem: „Altersarmut trotz Alterssicherung“, „Negativer Realzins - das Ende der finanzwirtschaftlichen Alterssicherung?“ und „Bleiben Versicherungsnehmer Arm trotz Sparen?“.

Für besonders viel Aufsehen sorgte jedoch Prof. Dr. Jochen Zimmermann von der Universität Bremen. Er behauptete, die Lebensversicherung berge ein einzigartiges Rendite-/Risikoprofil.

Gerade Verbraucherschützer wetterten heftig gegen diese Behauptung und auch bei seinen Kollegen stieß Zimmermann doch auf einige Kritik. So auch bei Prof. Dr. Wolfgang B. Schnünemann von der Technischen Universität in Dortmund, der die Lebensversicherung als Mogelpackung bezeichnete.

Unterdessen ging Katja Julie Würtz von der Organisation EIOPA (European Insurance and Occupational Persions Authority) darauf ein, wie man hier versucht, die Finanzstabilität nicht aus den Augen zu verlieren. So widme man sich bei EIOPA Belangen wie der Entwicklung von Regulierungsentwürfen und der Umsetzung der technischen Standards, um diese zu erfüllen, damit für die  Finanzwelt die nötige Stabilität gewährleistet sei.

Diese Thematik wurde von dem Beitrag von Dr. Burkhard Lehman von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgerundet, der erklärte, dass der Verbraucherschutz schließlich gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt sei, was ein Aufsichtsziel angehe.

Die BaFin musste sich hier mit der Kritik der Verbraucherschützer auseinandersetzen, die sich darin nahezu einstimmig einig waren, die BaFin täte zu wenig für den Verbraucherschutz.

Auch die Verbraucherzentralen kamen zu Wort und so sprachen sich deren Vertreter vor allem dafür aus, dass künftig besser bedacht werde, welche Versicherungen denn auch überhaupt sinnvoll seien und man künftig Pflichtversicherungen für Elementarschäden abschließe. Dies unterstützte auch der BdV, der sich bereits im Jahr 2002 für eine solche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aussprach. (NS/BHB)


 
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