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Steuerhinterziehung: Schweiz unterstützt auch bei gestohlenen Daten

Bereits seit Längerem steht die Schweiz international in der Kritik wegen der Begünstigung von Steuerhinterziehung. Das Schweizer Bankgeheimnis, aber auch die Geschäftspolitik vieler Banken in der Alpenrepublik haben Kapitalflucht und Steuerunehrlichkeit über Jahrzehnte leicht gemacht.


Steuerhinterziehung

Angeschlagenes Image soll verbessert werden

Nach dem Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens Ende vergangenen Jahres haben spektakuläre Fälle wie das Beispiel Uli Hoeneß und der fortgesetzte Kauf von CD's durch deutsche Finanzbehörden immer wieder den Blick auf die Schweiz gelenkt. Dort bemüht man sich inzwischen um eine Verbesserung des angeschlagenen internationalen Images. Gerne würde man den Ruf als Paradies für Steuerhinterziehung loswerden. 

Veränderte Haltung Schweizer Banken

Gerade die Enttarnung zahlreicher Steuersünder durch den Aufkauf von Steuer-CD's hat zu einem Umdenken bei Schweizer Banken geführt. Viele Institute versuchen mittlerweile, ihre Kunden zu Selbstanzeigen zu bewegen und aktiv auf dem Weg zur Steuerehrlichkeit zu begleiten. Renommierte Banken wie die Credit Suisse und die UBS setzen ihren Kunden dabei auch de facto Ultimaten. Wenn die Steuerhinterziehung nicht bereinigt wird, droht die Kontoauflösung. Kunden und Steuerberater müssen ausdrücklich bestätigen, dass Gelder im Rahmen von Selbstanzeigen oder Amnestieprogrammen ordnungsgemäß versteuert werden. Damit wird der auf den Banken lastende Druck an die Kunden weitergegeben. 

Amtshilfe bei Steuerhinterziehung: Gesetzentwurf

Auch staatlicherseits zeigt man sich inzwischen kooperativer. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf der Schweizer Regierung zur Beschlussfassung vor, der eine verbesserte Amtshilfe für ausländische Steuerbehörden vorsieht. Danach soll Amtshilfe auch dann gewährt werden, wenn Anfragen aus dem Ausland auf gestohlenen Daten beruhen. Allerdings gibt es dabei eine wichtige Einschränkung: Dies gilt nur, wenn die Daten nicht aktiv erlangt wurden. Die Formulierung 'aktiv erlangen'  zielt auf die Ankaufspraxis deutscher Steuerbehörden. In diesen Fällen bliebe die bisher übliche Amtshilfeverweigerung weiterhin zulässig. Die Amtshilfe beschränkt sich danach auf Konstellationen, in den CD's nicht gekauft, Steuerbehörden aber trotzdem Kenntnis über Steuerhinterziehung erhalten haben. 

Steuerstreit Schweiz - USA

Nicht nur aus Deutschland hält der Druck auf die Schweiz zu mehr Unterstützung bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung an. Die USA gehen inzwischen massiv gegen Schweizer Institute vor. Etliche Banken sehen sich Strafverfahren und Forderungen nach milliardenschweren Bußen ausgesetzt. Ein geplantes Steuerabkommen scheiterte kürzlich an politischen Widerständen in der Schweiz.

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