Entgeltumwandlung: Chancen und Tücken der Altersvorsorge

Die Rechnung scheint so einfach wie genial: wer für die Altersvorsorge eine Entgeltumwandlung vornimmt, spart dabei eine Menge Geld. Doch ganz so eindeutig ist die Thematik nicht. Die Riester-Rente kennt fast jeder. Doch als die SPD unter Kanzler Gerhard Schröder diese private Form der Altersvorsorge eingeführt hat, wurde darüber hinaus ein anderes Modell installiert.


Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung beruht auf die Einzahlung in einen privaten Rentenversicherungsvertrag aus dem Bruttogehalt. Große Vorteile zeigen sich dabei, wenn der Arbeitgeber sich mit einem Teil an den Beiträgen beteiligt oder diese sogar komplett übernimmt. Versicherungsvertreter preisen diese Form der Vorsorge als unschlagbar günstig an und argumentieren über die Ersparnisse bei Sozialabgaben und Steuern. Doch wenn der Staat sich spendierfreudig zeigt, will er an einer anderen Stelle auch etwas zurückbekommen. Die Entgeltumwandlung verdient also eine Sicht auf die Details.

Das Prinzip der Entgeltumwandlung

Auf den ersten Blick ist es ganz simpel. Statt aus seinem Nettogehalt in eine private Rentenversicherung einzuzahlen, wird das Geld dem Bruttogehalt entnommen. Es fließt in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse. Die Vorteile dieser Praxis liegen auf der Hand, denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass hierbei weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Teil des Beitrages oder die gesamte Vorsorge vom Arbeitgeber finanzieren zu lassen. Das kommt durchaus vor, denn die Steuerfreiheit und der Wegfall der Sozialversicherungsabgabe betreffen auch ihn. Es scheint also, als profitieren alle gleichermaßen von der besonderen Form der Betriebsrente.

Entgeltumwandlung: Fragen und Antworten

Neben der Frage der Rendite stellen sich weitere Fragen im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung:

Wie verhält es sich, wenn man den Arbeitsplatz wechselt?

Grundsätzlich kann die Entgeltumwandlung auch bei einem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Voraussetzung dafür ist bei der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente die sogenannte Unverfallbarkeit. Wer früher aus einem Unternehmen scheidet, hat keinerlei Ansprüche auf die bisher eingezahlten Beiträge. Anders verhält es sich, wenn die Entgeltumwandlung ohne Zutun des Arbeitgebers stattgefunden hat. Wer also alles selbst gezahlt hat, kann den Vertrag mitnehmen. Die neue Job muss nicht direkt an den alten anschließen, bis zu einem Jahr lang kann der Vertrag auch privat geführt werden. Der neue Arbeitgeber muss übrigens zumindest einer Entgeltumwandlung ohne Arbeitgeberbeitrag zustimmen, das sieht der Gesetzgeber vor.

Bei der Versicherungsgesellschaft hat er allerdings das Sagen, er kann also verlangen, dass die betriebliche Altersvorsorge bei einer Gesellschaft seiner Wahl realisiert wird. Für den Arbeitnehmer ändert das zunächst einmal nichts, das abgesparte Kapital wird auf die neue Gesellschaft übertragen. Dafür bleiben, gerechnet vom Austritt aus dem alten Job, 15 Monate Zeit.

Was passiert, wenn man seinen Arbeitsplatz verliert?

Auch hier gilt für den Fall der Unverfallbarkeit oder selbst eingezahlter Beiträge, dass der Vertrag privat weitergeführt werden kann. Wer arbeitslos ist, hat allerdings meist kein Geld, um die Altersvorsorge weiter zu betreiben. Der Vertrag kann daher auch beitragsfrei gestellt werden. Will man ihn später wieder aufnehmen, muss man aber wissen, dass viele Unternehmen dies nur innerhalb einer Frist – meist sind es drei Jahre – ohne Einschränkungen gestatten. Dazu weiter unten mehr.

Was tun, wenn man den Vertrag kündigen will?

Eine Kündigung der Betriebsrente aus Entgeltumwandlung ist nicht vorgesehen. Wer seinen Vertrag nicht weiterführen will, kann ihn lediglich beitragsfrei stellen. Das Kapital bleibt erhalten und wird bis zur Auszahlung weiter verzinst.

Renditechancen bei der Entgeltumwandlung

Neben dem Garantiezins versprechen die Versicherungsgesellschaften die Beteiligung an den Überschüssen aus den Altersvorsorgeverträgen. Die Wahrscheinlichkeit üppiger Gewinne hält sich jedoch in überschaubaren Grenzen, denn private Rentenversicherungsverträge zeigen in den letzten Jahren eine kontinuierliche Abwärtskurve. Ein Vergleich, der Versicherungsvertretern nicht gefallen dürfte, macht das deutlich:

Ein Kunde, der in den später 1990er Jahren eine Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, erhielt und erhält dafür einen garantierten Zins von vier Prozent. Dieser Garantiezins bleibt übrigens bestehen, auch wenn der Job gewechselt wird. Ein Kunde, der heute einen Vertrag unterzeichnet, bekommt nur noch 1,75 Prozent Garantiezins, also nicht einmal die Hälfte.

Ein ähnlich trauriges Bild ergibt sich bei den Überschüssen. Die sinken schon seit Jahren, denn die Versicherungsgesellschaften ächzen unter niedrigen Zinsen bei ihren Geldanlagen. Und noch einen Faktor muss man berücksichtigen: Längst nicht alle eingezahlten Beiträge werden tatsächlich verzinst. Die Anbieter ziehen von vornherein bis zu 20 Prozent ab, die an die Versicherungsvertreter fließen bzw. als Kosten geltend gemacht werden. Zumindest den Anteil des Vertreters kann man sich ersparen, wenn man sich auf Honorarbasis beraten lässt.

Was tun, wenn man wieder einzahlen will?

Hat man die Beitragszahlung beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit ruhen lassen und will sie wieder aufnehmen, ist Vorsicht geboten. Die meisten Anbieter sehen für die Wiederaufnahme der Beitragszahlung einen vorgegebenen Zeitrahmen vor, in vielen Fällen beträgt dieser drei Jahre. Wer nach Ablauf dieses Zeitfensters wieder Beiträge in den Vertrag einzahlen will, muss damit rechnen, dass die Konditionen sich verändern. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass aus dem alten Garantiezins der neue wird. Bevor man sich also dafür entscheidet, einen ruhenden Vertrag wieder aufleben zu lassen, ist eine unabhängige Beratung zu empfehlen.

Die Auszahlungsphase

Wie eingangs erwähnt, holt sich der Staat großzügig verteilter Geschenke in der Regel an anderer Stelle wieder zurück. Bei der Entgeltumwandlung gilt das für die Auszahlungsphase, denn auf die Rente werden nicht nur Steuern fällig, sondern darüber hinaus der volle Satz zur Kranken- und Pflegeversicherung. Genau genommen reduziert sich auch die gesetzliche Rente durch die betriebliche Altersvorsorge, denn durch die geringeren Sozialversicherungsbeiträge sinkt die Rentenhöhe.

Fazit

Resümierend muss man nüchtern festhalten, die die Entgeltumwandlung längst nicht so gut ist wie ihr Ruf. Sie zu verteufeln, wäre allerdings nicht der richtige Ansatz. Insbesondere wenn der Arbeitgeber sich daran beteiligt, ist dies ein attraktives Mittel zur Altersvorsorge. Eingebettet in ein breit angelegtes Programm der Altersvorsorge kann auch die Betriebsrente auf Basis der Entgeltumwandlung also Vorteile mit sich bringen.

Das Produkt ist allerdings so komplex, dass zunächst eine umfassende und unabhängige Beratung erfolgen sollte. Das gilt im Übrigen – wie hier aufgezeigt wurde – auch für bestehende Verträge, denn jede persönliche Veränderung kann weitreichende Konsequenzen haben. Mit denen sollte man nicht alleine dastehen.

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