Expertenartikel

BU - Teil 3 – Grundvoraussetzungen 2/4 - Ereignisse

BU muss zurückzuführen sein auf Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Diese relativ weit gefasste Formulierung bedeutet, dass im Grunde viele mögliche Ereignisse Ursache von BU sein können.


BU

Ursachen bzw. Ereignisse:    

Gemäß VVG sind dies folgende Ursachen bzw. Ereignisse: „…infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall…“

An diesem Punkt unterscheiden sich die Anbieter. Einige folgen der Formulierung des VVG wortgenau und einige verzichten auf die Einschränkung „mehr als altersentsprechend“.

Grundsätzlich besteht die Schwierigkeit einer klaren Abgrenzung im Leistungsfall, handelt es sich z.B. um eine normale Verschleißerscheinung (altersentsprechend) oder um eine Beeinträchtigung, die über dies hinausgeht (mehr als altersentsprechend). Da es keine klare Definition hierfür gibt, können diese Parameter unterschiedlich ausgelegt werden.

Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass eine Definition gewählt wird, die keinen Interpretationsspielraum zulässt.


Die Serie beschäftigt sich in Teil 4 ausführlich mit den Grundvoraussetzungen für den Leistungsanspruch einer BU, unterteilt in 4 Teilbereichen, nachfolgend der 3. Teilbereich von 4 mit „Prognose oder Dauer der Beeinträchtigung“. Über Ihr Feedback freue ich mich. 

Hier gelangen Sie zu allen Teilen der Serie:

BU - Berufsunfähigkeitsversicherung: Teil 1 – Allgemeines

BU - Teil 2: Grundvoraussetzungen 1/4 - Definition Beruf

BU - Teil 3 – Grundvoraussetzungen 2/4 - Ereignisse

BU - Teil 4 – Grundvoraussetzungen 3/4 – Prognose oder Dauer der Beeinträchtigung

BU - Teil 5 – Grundvoraussetzungen 4/4 – Arztanordnungsklausel

BU - Teil 6 – abstrakte Verweisung (theoretisch)

BU - Teil 7 – Umorganisation (nicht nur für Selbständige)

BU - Teil 8 – Rahmenbedingungen vor Eintritt eines Versicherungsfalles

BU - Teil 9 – weitere Rahmenbedingungen vor Eintritt eines Versicherungsfalles

BU - Teil 10 – Leistungsausschlüsse

BU - Teil 11 – Zusammenfassung

 


Dieser Text ist vom Autor freigegeben worden. Er trägt daher die alleinige inhaltliche und presserechtliche Verantwortung. Eine Haftung anderer Personen/Institutionen ist ausgeschlossen.

  

 

 

 

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