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Lebensversicherung: BGH bestätigt hohe Abschläge

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, verliert meist viel Geld. Der BGH hat den Versicherern den Rücken gestärkt. Sie müssen bei einer vorzeitigen Kündigung nach dem Richterspruch nur mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückzahlen.


Lebensversicherung

Der BGH beschäftigt sich schon länger mit der Lebensversicherung

Die Lebensversicherung (LV) bereitet den Bundesrichtern seit vielen Jahren Kopfzerbrechen. Das zentrale Thema sind die Rückkaufswerte, die bei vorzeitiger Kündigung immer zu Verlust führen. Auch wenn nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2008 die Abschlussgebühren sowie die Provisionen nicht mehr mit den Erstbeiträgen verrechnet werden dürfen, ist und bleibt die vorzeitig gekündigte Police ein Verlustgeschäft. Jedoch kann auch der BGH mit seinen Urteilen einen vermehrten Rückzug der Bevölkerung aus der Lebensversicherung nicht verhindern. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg beenden jedes Jahr über drei Millionen Versicherungsnehmer ihre Versicherung durch vorzeitige Kündigung.

Die von den Deutschen einst innig geliebte Lebensversicherung wird zunehmend unattraktiv, das liegt an der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase und den dadurch immer weiter sinkenden Garantiezinsen. Doch an diesen Umständen kann in nächster Zeit nichts verändert werden, das wissen viele Versicherungsnehmer nicht erst seit dem Urteil des BGH und versuchen sich aus den Verträgen zu lösen. Auf alle Fälle schafften die Richter des BGH eine Grundlage, an der sich auch künftige Interessenten einer Lebensversicherung orientieren können, auch wenn die Branche dies ignoriert. Doch ob sich die klassische LV noch lange halten wird, weiß derzeit keiner genau zu sagen.

Die Anbieter stellen sich auf die neue Situation ein

Führende Anbieter offerieren seit diesem Sommer eine neue Art der Versicherung des Lebens, die ohne Mindestrendite auskommt. Sie setzen damit auf den Absicherungswillen der Deutschen, die auch in der Krise an der LV festhalten wollen. Doch was ist die Lebensversicherung ohne Garantiezins noch wert? Gerade die festgelegte Mindestrendite sorgte doch für das gute Verhältnis der Sparer zur LV.

Was die Versicherer damit bezwecken ist einleuchtend, sie wollen sich aus dem ständig steigenden Druck der einst hohen Garantiezinsen befreien, die durch sichere Geldanlagen einfach nicht mehr zu erwirtschaften sind. Gleichzeitig sollen die Beiträge aus neuen Policen in riskantere Anlagen investiert werden, damit endlich wieder Gewinne gemacht werden können. Die Versicherer sind wirklich nicht um ihre Situation zu beneiden und der BGH wird sich sicher weiterhin mit der Lebensversicherung beschäftigen müssen.

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