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Schweizer Finanzberater: US-Steuersünder enttarnt

Dass Daten, die via E-Mail versendet werden, auch von Dritten einsehbar sein können, ist hinlänglich bekannt. Im Fall von Beda Singeberger, Schweizer Finanzberater, wurde jedoch deutlich, dass einem auch der klassische Brief, der wichtige Informationen enthält, zum Verhängnis werden kann.


Schweizer Finanzberater: US-Steuersünder enttarnt

Vonseiten der US-Staatsanwaltschaft wird dem Schweizer Finanzberater Singenberger vorgeworfen, über einen Zeitraum von elf Jahren insgesamt 60 Amerikaner dabei unterstützt zu haben, rund 184 Millionen Dollar vor der amerikanischen Steuerbehörde IRS in Sicherheit zu bringen. Zu diesem Zweck wurden Konten im Ausland unter Namen wie Wanderlust Foundation oder Real Cool Investments Ltd. eröffnet.

Singenberger soll dann eine Liste mit den Namen seiner amerikanischen Kunden und weiteren belastenden Informationen per Brief verschickt haben. Auf irgendeinem Weg hat die Liste mit all den anderen Details zu den Geschäften, den Weg zur amerikanischen Staatsanwaltschaft gefunden.

Nun hat es den Anschein, als würden sich die US-Behörden einen Steuersünder nach dem anderen von Singenbergers Liste vornehmen. Darunter auch der 83-jährige Jacques Wajsfelner und Michael Canale, pensionierter Armee-Arzt. Michael Reis, Krebsforscher, hat sich bereits schuldig bekannt, obwohl seiner Akte in der Liste von Singenberger nicht erwähnt wird.

Dan Levy, stellvertretender US-Staatsanwalt, erklärte im Rahmen der Urteilsverkündung gegen Wajsfelner am 5. März, Singenberger habe an jemanden in den Vereinigten Staaten einen Brief geschickt und versehentlich seine Kundenliste mitgeschickt. Vonseiten der Staatsanwaltschaft sei die Liste erfolgreich geprüft worden, so dass nun eine große Anzahl an Personen strafrechtlich verfolgt werden kann.

Drei Monate Hausarrest wurden Wajsfelner auferlegt, der sich schuldig bekannt hatte, rund 5,7 Millionen Dollar vor dem amerikanischen Fiskus versteckt zu haben. Nicht nur für die Superreichen wurden ausländische Konten angelegt, sondern auch für andere wohlhabende Geschäftskunden, das zeigt dieser Fall deutlich. Er zeigt aber auch ganz klar, dass Steuersünder in den Vereinigten Staaten aufs Schärfste verfolgt werden. Unter den gut 86 Personen, die seit 2008 angeklagt wurden, befinden sich unter anderem auch Anwälte, Banker und Vermögensberater. Einer Strafverfolgung entgingen rund 38.000 Amerikaner dadurch, dass sie sich selbst den Behörden stellten.

Bereits im Juli 2011 wurde Singenberger, mit Wohnsitz in Zürich, in New York von der IRS angeklagt. Der Vorwurf lautet auf Verschwörung zum Betrug. Zu der Gerichtsverhandlung war Singenberger jedoch nicht erschienen. Zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten besteht kein Auslieferungsabkommen. Singenberger war weder telefonisch noch via E-Mail für Bloomberg News erreichbar.

Der Schweizer Finanzberater leitet von Zürich aus die Sinco Treuhand AG. Das Unternehmen beschäftigt sich mit der Vermögensverwaltung und Steuerberatung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe ein Kunde Singenbergers seit rund 50 Jahren ein Konto bei der Schweizer UBS AG mit 74 Millionen Dollar. Ein weiter Kunde der Bank stammt aus Kalifornien und soll bei der Bank rund 47 Millionen Dollar deponiert haben. Über Vorteile eines Freistellungsauftrages muss sojemand nicht nachdenken.

Wie Singenbergers Brief, der neben den Namen der Kunden auch die Wohnsitze und Angaben zu den jeweiligen Konten enthielt, in die Hände der Staatsanwaltschaft geraten ist, ist aus den gerichtlichen Unterlagen nicht zu ersehen.

Jeffrey Neiman, ein ehemaliger Staatsanwalt, der ebenfalls an dem UBS-Fall gearbeitet hat, erklärt, dass die Staatsanwaltschaft nichts daran hindern wird, Beweismittel zu nutzen, egal, auf welche Weise sie in deren Besitz gelangt sind.

Dieser Fall zeigt deutlich, dass man noch so viele Anstrengungen anstellen, kann Gelder im Ausland zu deponieren. Ein kleiner Fehler kann ausreichen, um die Blase zum Platzen zu bringen. (FF/BHB)


 
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