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Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Über zwei Drittel der Deutschen sind für eine sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, in ihren Augen ist er schon lange zu einer lästigen Zusatzsteuer mutiert. Nun hält sogar das Niedersächsische Finanzgericht den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig.


Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist schon seit Jahren umstritten

Unter der Regierung von Helmut Kohl wurde der Soli zur Finanzierung der Sanierung im Osten Deutschlands ins Leben gerufen. Doch was damals Sinn machte, ist in den Augen vieler Bundesbürger schon längst überholt und bedarf einer schnellen Änderung. Aber die derzeitige Regierung verweist auf den weiteren Bestand der Abgabe bis ins Jahr 2019, obwohl die dadurch generierten Gelder schon lange auch anderen Verwendungszwecken zugeführt werden. So wird aus der ungeliebten Zusatzsteuer ein mittelmäßiges Wahlkampfthema, das vor allem von der FDP zum Stimmenfang genutzt wird.

Die Einstellung des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlag überrascht mit der Feststellung, dass der Soli gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde und besonders Arbeitnehmer davon betroffen wären. Nach dem Willen des Finanzgerichts soll sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Soli weiter auseinandersetzen. Der Solidaritätszuschlag soll durch eine Musterklage des Bundes der Steuerzahler gekippt werden, da seine Regelungen nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgebot konform sind. Doch das Finanzgericht beschäftigt die Karlsruher Richter nicht zum ersten Mal mit diesem Thema, schon im Jahr 2009 versuchten die niedersächsischen Finanzrichter dem Soli ein Ende zu machen. Damals sahen die Verfassungsrichter keinen Handlungsbedarf und wiesen die Klage zurück.

Der Solidaritätszuschlag hat mittlerweile neue Aufgaben

Die Zusatzsteuer wurde von der Regierung Kohl zunächst nur für ein Jahr eingeführt und sollte damals den dringend notwendigen Wiederaufbau der ehemaligen DDR finanzieren. Doch was damals plausibel klang, entbehrt schon lange jeder Grundlage, der Aufbau Ost ist seit geraumer Zeit beendet. Doch unsere Politiker haben sich an die Zusatzeinahmen aus dem Solidaritätszuschlag schon zu sehr gewöhnt. Ein Verzicht auf die daraus entstehenden zweistelligen Milliardenbeträge kann und will sich die Regierung nicht leisten. Auch wenn die FDP sich wieder einmal für die Abschaffung des Soli starkmacht, stehen ihre Chancen schlecht und das weiß sie auch. Das Wort Solidarität hat bei der Zusatzabgabe eine neue Bedeutung erhalten, die Belastungen für den Bürger bleiben weitere sechs Jahre erhalten, mindestens. Bis dahin wird den dann verantwortlichen Politikern auch ein neuer Name für den Solidaritätszuschlag einfallen.

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