Abgeltungssteuer, eine Diskussion

Die Abgeltungssteuer wird seit 2009 bei den meisten Kapitalerträgen erhoben und hat die bis dahin bestehende Zinsabschlagsteuer abgelöst. Mit dem neuen Erhebungsverfahren sollte die Versteuerung von Kapitalerträgen besser sichergestellt und insgesamt erleichtert werden.


Abgeltungssteuer

Gleichzeitig wurde  auch einige Vorteile für Anleger abgeschafft. So entfiel die bis dahin bestehende Steuerfreiheit von Kursgewinnen, die erst nach mehr als einem Jahr realisiert werden, ebenso wie die nur hälftige Besteuerung von Dividenden (Halbeinkünfteverfahren). 

Steuer mit Abgeltungswirkung 

Der wesentliche Unterschied der Abgeltungssteuer zur früheren Zinsabschlagsteuer besteht in der Abgeltungswirkung. Mit dem Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ist die Versteuerung von Kapitalerträgen grundsätzlich abgegolten - daher die Bezeichnung 'Abgeltungssteuer'. Eine erneute Deklaration im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist nicht mehr erforderlich.

Die Zinsabschlagsteuer stellte dagegen nur einen vorläufigen steuerlichen Vorwegabzug dar. Die eigentliche Versteuerung erfolgte im Rahmen der Angabe der Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung. Die sich daraus ergebende Steuerpflicht wurde mit der schon geleisteten Zinsabschlagsteuer verrechnet.

Für wen sich die Abgeltungssteuer lohnt

Dieses Verfahren ist auch jetzt noch möglich, aber nicht mehr zwingend. Es lohnt sich für Steuerpflichtige, deren individueller Einkommensteuersatz unter der Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) liegt und die den Sparerpauschbetrag (801 Euro bei allein Veranlagten bzw. 1602 Euro bei Verheirateten) ausgeschöpft haben.

Wird keine Kirchensteuer gezahlt, ist die Einbehaltung der Abgeltungssteuer ab einem persönlichen Einkommensteuersatz von mehr als 26,375 Prozent dagegen die günstigere Lösung. Bei Kirchensteuerabzug erhöhen sich die Grenzsätze auf 27,8186 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 27,9951 Prozent (übriges Bundesgebiet). 

Kritik an Verteilungseffekten 

Obwohl die Abgeltungssteuer in der Zeit der Großen Koalition von 2005 bis 2009 durch den damaligen  sozialdemokratischen Finanzminister Peer Steinbrück eingeführt wurde, regt sich aus den Reihen der Regierungspartei SPD mittlerweile Kritik an dem Erhebungsverfahren.

Besitzer großer Kapitalvermögen, die große Teile ihrer Einkünfte aus Kapitalerträgen beziehen, würden durch das Besteuerungsverfahren gegenüber Beziehern von Erwerbseinkommen in ungerechtfertigter Weise bevorzugt, so der Vorwurf. Vermögende würden dadurch besonders entlastet, die Folge sei eine Umverteilung von unten nach oben, die Reiche reicher und Arme ärmer mache.  

Abschaffung gefordert

Bundesarbeitsministerin Nahles als Protagonistin des linken SPD-Flügels macht sich vor diesem Hintergrund für eine Abschaffung der Abgeltungssteuer stark. Sie verweist auf die 'Gerechtigkeitslücke', die mit der Steuer verbunden sei und erhält dabei Unterstützung von ihren Parteifreunden, dem SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider und dem niedersächsischen Finanzminister. Sie verweisen unter anderem darauf, die Abgeltungssteuer habe auch dazu gedient, Steuervermeidung durch Kapitaltransfers ins Ausland zu erschweren. Dafür gebe es inzwischen aber andere wirksame Hürden.


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