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Immer weniger Existenzgründer

Für Arbeitslose ist die Existenzgründung ein Weg, wieder Beschäftigung zu finden. Gerade ältere oder länger Arbeitslose, denen der Arbeitsmarkt wenig Möglichkeiten bietet, können sich damit neue berufliche Perspektiven eröffnen. Die Zahl der Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit ist allerdings stark rückläufig. Woran liegt das?


Existenzgründer

Gründerzuschuss und Einstiegsgeld

Die Antwort ist weniger in der derzeit guten Beschäftigungslage zu suchen. Denn die kommt vor allem jüngeren oder nur kurzzeitig Arbeitslosen zugute. Ursache ist vielmehr die starke Kürzung der Existenzgründungsförderung. Arbeitslose Existenzgründer können prinzipiell mit Zuschüssen für ihr Vorhaben rechnen. Arbeitslose mit ALG I-Bezug erhalten einen Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit, wer ALG II - bzw. umgangssprachlich Hartz IV - bezieht, wird von den Jobcentern mit dem sogenannten Einstiegsgeld unterstützt. 
Gründerzuschuss und Einstiegsgeld werden in der ersten Zeit der Gründung zusätzlich zum jeweiligen Arbeitslosengeld gezahlt und sichern so die Existenz in der schwierigen Startphase. Gleichzeitig wird damit auch ein finanzieller Anreiz geschaffen, sich als Existenzgründer zu versuchen. 

Für sehr viele Altbetriebe ist auch die Nachfolgesuche ein ganz erhebliches Problem.

Kein Rechtsanspruch

Die Gewährung ist Ermessenssache, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei der Entscheidung spielen natürlich die Tragfähigkeit des Vorhabens (Buisinessplan) und die Person des Gründers eine wichtige Rolle. Nur wer ein überzeugendes Konzept und entsprechende Sicherheiten vorlegen kann und persönlich geeignet erscheint, darf auf Förderung rechnen. Und es müssen entsprechende Fördermittel vorhanden sein. 

Hier wurde in den letzten Jahren kräftig gestrichen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte 2010 zuletzt das Budget nochmal deutlich zurückgefahren. Im 30 Milliarden Euro schweren Haushalt der Bundesagentur für Arbeit machen die Fördermittel für Existenzgründer nur noch 600 Millionen Euro aus, gerade mal zwei Prozent oder ein Fünftel des ursprünglich zur Verfügung stehenden Betrags.

Wieder mehr Förderung in Sicht?

Immer weniger Arbeitslose wagen daher den Sprung in die Selbständigkeit. Im Jahr 2012 machten sich nur noch 8.000 ALG II-Bezieher selbständig. Die Existenzgründung in diesem Bereich ist damit praktisch zum Erliegen gekommen. Bei ALG I-Beziehern waren es immerhin noch 20.000. In Zeiten großzügigerer Förderung betrug sie allerdings ein Mehrfaches davon. Der Sinn der Einsparungen darf bezweifelt werden. Untersuchungen zeigen nämlich, dass das Gros der geförderten Existenzgründer durchaus erfolgreich ist. Die neue Bundesregierung will die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit wieder stärker unterstützen. Der Fokus soll dabei auf Existenzgründungsberatung liegen.

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