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S&K: Hat die BaFin zu lange gewartet?

Die Razzia der Frankfurter Staatsanwaltschaft bei der Firmengruppe S&K leitete das Ende des umstrittenen Unternehmens ein. Laut Medienmeldungen hätte die oberste Finanzaufsicht BaFin die Möglichkeit zur Schadensbegrenzung gehabt - ohne sie jedoch zu nutzen.


S&K

Die S&K soll ein geschickt aufgebautes Schneeballsystem betrieben haben

Die Behörden ermitteln bereits ein weiteres Jahr seit den Razzien, allerdings gehen sie dabei sehr sparsam mit Informationen für die Öffentlichkeit um. Doch ist davon auszugehen, dass die Anschuldigungen inzwischen auf soliden Beweisen stehen. Sonst wären die inhaftierten Beschuldigten wieder auf freiem Fuß. Das Schneeballsystem der S&K soll die Anleger um dreistellige Millionenbeträge geschädigt haben.

Die Verluste der Privatanleger hätten nicht diese Ausmaße annehmen müssen, wenn die BaFin ihre frühen Erkenntnisse zum Einschreiten genutzt hätte. Die Finanzwächter wussten im Gegenteil zum Fall Prokon früh von illegalen Handlungen der S&K, die eine Intervention nicht nur zugelassen, sondern zwingend erfordert hätten. Als die BaFin dann endlich aktiv werden wollte, waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bereits im Gange. 

Die S&K hatte für verschiedene Geschäftstätigkeiten keine Erlaubnis

Die Immobiliengruppe transferierte Gelder ihrer Anleger in Geschäftsfelder, für welche sie eine Erlaubnis der Behörde benötigt hätte und eine solche jedoch nie besaß. Konkret ging es dabei um den Ankauf von Lebensversicherungen, dessen Durchführungsweise seitens der S&K einer Genehmigung bedurft hätte. Diese Policenankäufe fanden bereits lange vor dem Zeitpunkt statt, an dem das Interesse der Staatsanwaltschaft an dem Immobilienunternehmen wuchs.
Wenn die BaFin damals aktiv geworden wäre, hätte sie die Anleger misstrauisch gemacht und schon dadurch den Schadensumfang begrenzt. Weil die Finanzwächter untätig blieben, konnte die Immobiliengruppe im Januar 2012 einen weiteren Fonds auflegen und damit zusätzliche 28 Millionen Euro von den Anlegern einsammeln. 

Ab dem Frühjahr 2012 stand die BaFin in ständigem Kontakt mit dem ermittelnden Staatsanwalt. Dieser bat die Finanzaufsicht, nicht mehr an die S&K heranzutreten. Er sah durch eventuelle Nachforschungen der Finanzwächter seine eigenen Ermittlungen gefährdet. 

 

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