Die Situation erfordert Beratung
Die lang anhaltende Phase der niedrigen Zinsen stellt die Verbraucher bei der Geldanlage vor große Herausforderungen. Um ein paar Prozentpunkte mehr an Rendite zu vereinnahmen, entscheiden sie sich für riskante Investments. Meist kommen die Anregungen dazu von einem Anlageberater, der die Geldanlage aufgrund der üppigen Provision schönredet. Wenn die Rechnung nicht so wie gewünscht aufgeht, haben Anleger die Möglichkeit, sich über die Fehlberatung beim Institut zu beschweren.
Die Finanzaufsicht registriert
Egal wie die Reklamation entschieden wird, die BaFin erfährt auf jeden Fall von dem Vorgang. Seit 2012 führt die Finanzaufsicht ein Verzeichnis, in dem alle Beschwerden über fehlerhafte Geldanlage-Beratungen registriert werden. Dorthin müssen die Institute alle betroffenen Mitarbeiter melden, ohne jedoch Sachverhalte hinzuzufügen. Die BaFin verfolgt die Fälle mit gezielten Maßnahmen, bei denen eine gewisse Häufung in einer Bank oder bei einem Berater offenkundig wird.
Viele Beschwerden
Die Finanzaufsicht verzeichnete im ersten Jahr des Registers 9.500 Beschwerden im Bezug auf die Geldanlage:
- 3010 kamen von Sparkassen.
- 2145 von Genossenschaftsbanken.
- 4339 betrafen Privatbanken.
- 62 von Finanzdienstleistungsunternehmen.
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden bereits mehr als 4.200 Beanstandungen im Register festgestellt. Wird der Wert allerdings auf das ganze Jahr hochgerechnet, ergibt sich ein leichter Rückgang bei Beschwerden im Segment Geldanlage.
Die BaFin relativiert
Die Finanzaufsicht macht darauf aufmerksam, dass bei Weitem nicht jede Beschwerde als Falschberatung bei der Geldanlage einzuordnen ist. Oft werden emotional gemachte Anzeigen wieder zurückgezogen, aber nicht aus dem Verzeichnis gelöscht.
Zudem sind die Beschwerden im BaFin-Register in Relation zu Millionen von Geldanlage-Beratungen zu setzen. In der Praxis kommt eine Anzeige auf zehntausend Beratungen.
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